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Weinrecht

Durch die verschiedenen weinrechtlichen Vorschriften soll in erster Linie sichergestellt werden, dass Wein nur als Naturprodukt erzeugt und in Verkehr gebracht wird. Weiters soll der Weinkonsument durch detaillierte Bezeichnungsvorschriften vor Irreführung geschützt werden.

 
Das österreichische Weinrecht wird durch das Weingesetz 1999 sowie durch zahlreiche nationale und EG-Verordnungen geregelt. Mit der Weingesetz-Novelle 2002 wurde die neue Verkehrsbezeichnung "Districtus Austriae Controllatus" (DAC) für bestimmte hochwertige Qualitätsweine geschaffen, in Anlehnung an Ursprungsbezeichnungen wie D.O.C. ("Denominazione di Origene") in Italien oder A.(O.)C ("Appellation (d´Origine) Contrôlée") in Frankreich. Damit sollen bei der Weinbezeichnung nicht mehr Rebsortennamen oder Qualitätsstufen, sondern die Herkunft in den Vordergrund gestellt werden. Langfristig soll die Bezeichnung "DAC" für gebietstypische Qualitätsweine mit für die KonsumentInnen klar erkennbarer Identität stehen. 

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08.02.2008, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit